Aktuell liegt uns mal wieder eine Abmahnung des Verband sozialer Wettbewerb e.V. zur Überprüfung vor. Betroffen ist ein Online Händler der Lebensmittel verkauft.
In der Abmahnung macht der Verband sozialer Wettbewerb e.V zunächst ausführliche Ausführungen dazu warum er abmahnen dar. Insbesondere führt er aus, dass er 177 Unternehmen aus der Lebensmittelbranche als Mitglieder hat. Leider fehlt ein Hinweis auf § 8b UWG. Der Verband sozialer Wettbewerb e.V. ist nämlich in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände eingetragen. Der Verband hat es scheinbar noch nicht geschafft seine Abmahnvorlage zu aktualisieren.
In der Abmahnung werden dem Online Händler verschiedene Wettbewerbsverstöße vorgeworfen. So u.a. ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung. So soll der Online Händler bei einem Produkt vergessen haben, den vorgeschriebenen Grundpreis je Mengeneinheit angegeben zu haben.
Weiter soll ein Verstoß gegen die Lebensmittelkennzeichnung vorliegen. So soll bei einem Produkt keine Angabe zu den Mengen des in dem Produkt enthaltenen Zuckers und Salzes gemacht worden sein. Dies stelle einen Verstoß gegen §§ 9, 30 LMIV dar.
Letztendlich wird auch gerügt, dass das Produkt als „BIO“ beworben wird, aber an keiner Stelle die für das Produkt zuständige Kontrollstelle sowie die vergebene Kennnummer genannt wird. Die stelle einen Verstoß gegen Art 32 Abs. 1 lit a in Verbindung mit Art. 30 Abs. 1 der EU-Öko-Verordnung 2018/858 dar.
Gefordert wird vom Verband sozialer Wettbewerb e.V. die Abgabe einer strafbewährte Unterlassungserklärung. Eine vorformulierte Erklärung ist der Abmahnung beigefügt.
Weiter wird eine Abmahnpauschale in Höhe von 238,00 € geltend gemacht.
Unsere Empfehlung bei Erhalt einer Abmahnung des Verband sozialer Wettbewerb e.V.
- Ruhe bewahren
- Fristen beachten
- Nicht ungeprüft etwas unterschreiben oder Zahlungen vornehmen
- Einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen
Gerade die Abgabe einer Unterlassungserklärung sollte gut überlegt sein, da im Fall des Verstoßes hohe Vertragsstrafen drohen.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Verteidigung gegen eine solche Abmahnung. Ebenso stehen wir mit Rat und Tat zur Seite Ihren Online Auftritt rechtssicher zu gestalten, um weitere Abmahnung zu vermeiden.