Aktuell (Abmahnung vom 20.08.2021) liegt uns eine Abmahnung der Warner Bros Entertainment Inc. Zur Überprüfung vor. Vertreten wird die Warner Bros durch die bekannte Abmahnkanzlei Frommer Legal (vormals Waldorf Frommer) aus München.
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er über seinen Internetanschluss Inhalte der Warner Bros mit Hilfe eines sog. Filesharing Programms unerlaubt angeboten und dabei an Dritte übertragen hat.
Konkret soll es um den Film „Dunkirk“ gehen.
In der Abmahnung werden die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung sowie Ersatz des entstandenen Schadens verlangt. Den Schaden beziffern die Rechtsanwälte Frommer legal auf 700,00 €. Weiter werden Rechtsanwaltskosten in Höhe von 235,80 € gefordert. Es ergibt sich so ein Gesamtbetrag in Höhe von 935,80 €.
Der Abmahnung ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung sowie eine Gerichtsbeschluss beigefügt.
Für die Abgabe der Unterlassungserklärung sowie der weiteren Ansprüche werden kurze Fristen gesetzt.
Wir können nicht empfehlen ungeprüft die Forderungen zu erfüllen. Häufig ist der betroffene Anschlussinhaber überhaupt nicht der Täter. Erfahrungsgemäß sind es häufig Dritte wie Kinder, Ehepartner, Mieter oder Freunde. Für diese haftet man aber nur in Ausnahmefällen.
Aber selbst, wenn der Vorwurf zutrifft, man also den Film Dunkirk über ein Filesharing Programm angeboten hat, halten wir die Forderungen für überhöht.
Unsere Empfehlung:
Unsere Empfehlung.
- Beachten Sie die Fristen. Ansonsten drohen teure Gerichtsverfahren.
- Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen.
- Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, sofern Sie als Täter ausscheiden.
- Nicht voreilig unterschreiben oder zahlen
- Beauftragen Sie einen auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt.
Wenn auch Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten haben helfen wir Ihnen gerne. Wir kennen die Kanzlei bereits aus zahlreichen Fällen.