Abmahnung – Harald Durstewitz wegen fehlerhafter WiderrufsbelehrungSie haben eine Abmahnung von Harald Durstewitz , handelnd unter Dachs Deutschland, Konrad-Zehrt Str. 1, 37308 Heiligenstadt wegen fehlerhafter …Aktuell liegt uns wieder einmal eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herr Harald Durstewitz (handelnd unter Dachs Deutschland) aus Heiligenstadt zur Überprüfung vor.
Vertreten wird Herr Durstewitz weiterhin durch die die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg.
Nach eigenen Angaben ist Herr Harald Durstewitz als Unternehmen u.a. im Bereich der Herstellung und des Vertriebs von zahlriechen Textilprodukten tätig. Daher stehe er mit dem Abmahnungen, die ebenfalls Textilprodukte anbieten in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis.
Gegenstand der Abmahnung ist diesmal ein Verstoß gegen die Textilkennzeichnungsverordnung. So habe der Abmahnte das Produkt mit „Merinowolle“ gekennzeichnet. Richtig wäre aber die Bezeichnung Wolle. Dies stellt einen Verstoß gegen die Textilkennzeichnungsverordnung dar. Verwiesen wird auf die Entscheidung des OLG Hamm, Urteil vom 02.08.2019, Az.: 4 U 18/18.
Tatsächlich hat das OLG Hamm so entscheiden. In der Begründung heißt es u.a. dass sich im Anhang I TextilKennzVO zwar die Bezeichnung „Wolle“ finde, nicht aber die Bezeichnung „Merinowolle“. Ein Verstoß gegen Art. 5 TextilKennzVO setze keine Irreführung durch die Bezeichnung der Faserzusammensetzung voraus. Sondern nur, dass eine im Anhang I nicht genannte Bezeichnung verwendet werde – das sei bei „Merinowolle“ der Fall. Der Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 TextilKenzVO sei auch geeignet, die Interessen von anderen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen gemäß § 3a UWG. Insbesondere verschaffe sich die Beklagte einen Vorteil gegenüber Wettbewerbern, weil sie mit der Bezeichnung „Merinowolle“ auf eine vergleichsweise hochwertige und für den Verbraucher attraktive Faserzusammensetzung verweise. Wir halten die Auffassung für falsch. Gleichwohl raten wir die Entscheidung zu beachten, um unnötige Abmahnungen zu vermeiden.
In der Abmahnung werden die die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Abmahnkosten aus einem Streitwert von 10.000,00 € (887,02 €).
Der Abmahnung ist eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung, die nach unserer Auffassung deutlich über das Ziel hinaus geht und daher in keinem Fall in der vorgelegten Form unterzeichnet werden sollte.
Nach diesseitiger Auffassung ist die Abmahnung allerdings rechtsmissbräuchlich. Her Durstewitz spricht regelmäßig und in größeren Umfang Abmahnungen aus. Hinzu kommen weitere Indizien.
Betroffenen ist daher dringend anzuraten, vor Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung oder Zahlung von Abmahnkosten sich anwaltlich beraten zu lassen.
Haben auch Sie eine Abmahnung von Herr Harald Durstewitz handelnd unter Dachs Deutschland erhalten?
Wir helfen Ihnen!
Lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.
Wir haben Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnungen. Wir kennen den Abmahner bereits aus früheren Abmahnungen.
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