Aktuell mahnt Anwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrag der Warner Bros. Entertainment Inc die illegale Verbreitung des Films „Joker“ ab.
Dem Abgemahnten wird als Anschlussinhaber den Film über sog. Tauschbörsen bereit gestellt zu haben.
Gefordert werden von Rechtsanwälten Waldorf Frommer die Abgabe einer riskanten strafbewehrten Unterlassungserklärung, Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung in Höhe von 700,00 EUR sowie Gebühren für Waldorf Frommer 215,00 EUR. Der Gesamtbetrag liegt daher bei 915 EUR.
Wir raten die Abmahnung ernst zu nehmen.
Es handelt sich weder um Betrug noch um eine Fake-Abmahnung.
Lassen Sie sich aber nicht unter Druck setzen. Achtung! Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Häufig hat der Anschlussinhaber die Urheberrechtsverletzung überhaupt nicht begangen. So kommt es häufig vor, dass es die Kinder oder der Ehepartner war. Der Anaschlussinhaber haftet aber nur unter bestimmten Voraussetzungen für die Taten anderer Familienmitglieder.
Achtung gegen Sie nicht ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung ab! Es handelt sich um einen lebenslangen Unterlassungsvertrag der mit hohen Vertragsstrafen verbunden ist. Zudem könnte die Erklärung als Schuldanerkenntnis gewertet werden.
Haben auch Sie eine Abmahnung von Warner Bros. Erhalten?
Wir helfen Ihnen dabei!
Lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.
Wir haben Erfahrung aus mehr als 5.000 Abmahnungen.