Aktuell liegt und eine Abmahnung des Herr Lothar Fürst vertreten durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage, Clayallee 337, 14169 Berlin zur Überprüfung vor,
In der Abmahnung wird ausgeführt, dass Herr Fürst Inhaber des Modelabels „MH My Musthave“ sei und europaweit über Webshops, Handelsplattformen und Boutiquen Taschen jedweder Art, Mode-Accessoires sowie Damen und Herren-Oberbekleidung verkaufen würde.
Dem Abgemahnten Ebay Verkäufer wird vorgeworfen gegen zwingende gesetzliche Vrgaben im Fernabsatz verstoßen zu haben, So verwende er in seinen Informationen über die textile Zusammensetzung den Begriff „Acryl“. Die Verwendung des Begriffs Acryl sei aber nach den Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.09.2011 unzulässig.
In der Abmahnung wird sodann gefordert das beanstandete Verhalten unverzüglich einzustellen. Zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr soll der Abgemahnte binnen kurzer Frist eine strafbewährte Unterlassungserklärung abgeben. Ferner sei er gesetzlich verpflichtet die Anwaltskosten nach einem Gegenstandswert von 4.000 € (413,64 €) zu zahlen
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