Herr Harald Durstewitz, handelnd unter Dachs Deutschland, macht wieder durch Abmahnungen von sich Reden. Unserem Büro liegt eine aktuelle Abmahnung durch die FAREDS Rechtsanwalts mbH vor.
Dem abgemahnten Händler wird vorgeworfen, eine veraltete Widerrufsbelehrung vorgehalten zu haben.
Bemerkenswert ist hier, dass lediglich pauschal behauptet wird, Herr Durstewitz sei „im Bereich des Vertriebs von Schmuckprodukten“ europaweit tätig. Wo genau Herr Durstewitz tätig sein soll, insbesondere im Bereich von Schmuckprodukten, wird nicht mitgeteilt.
Neben der Abgabe einer entsprechenden strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert Herr Durstewitz die Begleichung der entstandenen Anwaltskosten auf einen Gegenstandswert von 10.000,00 €.
Wir können nicht empfehlen, ungeprüft eine Unterlassungserklärung abzugeben oder die Rechtsanwaltskosten zu begleichen. Lassen Sie sich vorher beraten – wir helfen Ihnen gern!