Aktuell liegt uns – mal wieder – eine Abmahnung (vom, 15.10.2020) des Herrn Harald Durstewitz (handelnd unter Dachs Germany) zur Überprüfung vor. Weiterhin wird Herr Durstewitz durch die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertreten.
Abgemahnt wurde ein Ebay Händler. Diesem wird vorgeworfen, dass in seinem Angebot ein aktiver Link zur OS- Plattform fehle.
Insoweit wird in der Abmahnung ausgeführt, dass gemäß Artikel 14 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments jeder Onlinehändler verpflichtet, einen aktiven Link zu der unter http://ec.europa.eu/consumers/odr eingerichteten Onlineplattform der EU-Kommission zur außergerichtlichen Onlinestreitbeilegung (OS-Plattform) einzustellen anzugeben.
Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Erstattung der Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert vom 5.000,00 € (= 480,12 EUR)
Wir haben hinsichtlich der Berechtigung der Abmahnung Zweifel. Ebenso halten wir die beigefügte Unterlassungserklärung für zu weit gehend.
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