Die Zapf Creation AG lässt regelmäßig Markenrechtsverletzungen an der Marke “Baby Born” abmahnen. Vertreten wird die Zapf Creation AG durch die Rechtsanwälte Zierhut IP aus München.
Der Zapf Creation Konzern ist ein weltweiter Marktanbieter für Kinderspielzeug, wie insbesondere Kinderpuppen. Sie ist unter anderen Inhaberin der europäischen Marke „BABY born“ unter der Registernummer 0022468346. Die Marke genießt Schutz in den Klassen 25 (Bekleidung) und 28 (u.a. Zubehör für Spielzeugpuppen).
In den Abmahnungen, die sich zumeist an Verkäufer auf Ebay, Amazon oder Etsy richten, werden Markenrechtsverletzungen an der Marke Baby Born geltend gemacht. So wird den Verkäufern vorgeworfen, die Marke „Baby Born“ beim Anbieten von Puppenzubehör verwendet zu haben, obwohl die Puppen oder das Puppenzubehör nicht von der Zapf Creation AG stammen und die Nutzung auch nicht autorisiert worden ist.
Gefordert wird von den Rechtsanwälten Zierhut IP im Auftrag der Zapf Creation AG die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Auskunft über den Umfang der unerlaubten Handlung. Ebenso werden Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert von 200.000,00 Euro geltend gemacht.
Achtung! Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Dies bedarf immer einer Prüfung im Einzelfall. Aber selbst einer berechtigten Abmahnung können häufig die Forderungen deutlich reduziert werden. Ebenso sollte die Abgabe einer strafbewährte Unterlassungserklärung wohl bedacht sein. Diese geltend grds. ein Leben lang und sind mit hohen Vertragsstrafen verbunden.
Unsere Empfehlung:
- Ruhe bewahren
- Fristen beachten
- Nicht ungeprüft etwas unterschreiben oder Zahlungen vornehmen
- Einen auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung beauftragen
Bei Nichtbeachtung drohen teure Gerichtsverfahren.
Wenn auch Sie eine Abmahnung von Zierhut IP für die Marke Baby Born erhalten haben, helfen wir ihnen gerne. Wir helfen seit über 15 Jahren Opfer von Abmahnungen und sind sind u.a. auf das Markenrecht spezialisiert.