Aktuell liegt uns eine Abmahnung der Playboy Enterprise International Inc. Vor. Die Playboy Enterprise International Inc ist Herausgeberin des berühmten Playboy Magazins. Für Sie sind insbesondere die Marken Playboy“ und der sog. Playboy Häschenkopf markenrechtlich geschützt.
Ausgesprochen wird die Abmahnung durch die UNIT4 IP Rechtsanwälte aus Stuttgart. Es handelt sich hierbei um neu gegründete Kanzlei. Die Partner stammen von der vor allem im Marken- und Wettbewerbsrecht bekannten Kanzlei Lichtenstein Körner & Partner, die bisher die Playboy Enterprise International Inc vertreten haben.
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen den Häschenkop in Form von Aufklebern bei ebay angeboten zu haben.
Gefordert werden insbesondere die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Rechtsanwaltskosten, z. B. aus einem Gegenstandswert in Höhe von 75.000 €.
Wir raten zunächst Ruhe bewahren und Fristen beachten. Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Gegenseite auf und unterzeichnen Sie nicht die vorgefertigte Unterlassungserklärung.
Beauftragen sie einen auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt.
Gerne helfen wir Ihnen! Wir haben Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnungen.
Wir prüfen ob der Vorwurf berechtigt ist und zeigen Ihnen Verteidigungsstrategien auf.
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns telefonisch unter 0800/3331030 erreichen oder senden Mail an kanzlei@dr-schenk.net