Nach uns vorliegenden Informationen hat Herr Bernd Axt als Inhaber der Deutschen Marke „Göttertrunk“ zahlreiche (mindestens 20) Abmahnungen ausgesprochen. Vertreten wird Herr Axt von den Rechtsanwälten Habermann, Hruschka & Schnabel aus München. Die Marke Göttertrunk wurde u.a für die Klasse 30 eingetragen. In der dieser Klasse ist u.a. das Getränk Tee enthalten.
Den Abgemahnten wird vorgeworfen die Marke „Göttertrunk“ verletzt zu haben, da Sie Teeprodukte mit der Bezeichnung „Göttertrunk“ angeboten haben.
Gefordert wird von den Abgemahnten die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung, Auskunft, Schadenersatz sowie Kostenersatz bei einem Streitwert von 50.000 €.
Wir empfehlen die Abmahnung ernst zu nehmen. Bei Nichtreaktion drohen teure Gerichtsverfahren. Aber auch die Abgabe der vorgefertigten Unterlassungserklärung kann nicht empfohlen werden. Diese ist nach unserer Auffassung zu weitgehend.
Wir empfehlen einen aufs Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu beauftragen.
Wir helfen Ihnen gern!
Unsere Erfahrung basiert auf mehreren tausend Abmahnungen! Unsere Kanzlei mit Sitz in Bremen vertritt seit Jahren bundesweit erfolgreich in markenrechtlichen Angelegenheiten.
Telefonisch unter 0421 566 38 780 oder E-Mail an kanzlei@dr-schenk.net
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