Aktuell liegt uns eine Abmahnung des Unternehmens Pandora A/S Pandora Jewelry GmbH aus Hamburg vor, welche Markenrechtsverletzungen an Ihrer Wortmarke „Pandora“ geltend macht. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen Schmuckwaren (Klasse Nizza 14) mit dem Hinweis „Original Pandora“ im Internet zum Verkauf angeboten zu haben, obwohl es sich hierbei nicht um ein Produkt von Pandora handelt. Ausgesprochen wurde die Abmahnung durch Kanzlei Nötzel.
Neben einer Unterlassungserklärung wird Auskunft über den Verletzungsumfang sowie der Ausgleich der Rechtsverfolgungskosten (Streitwert 100.000 €) sowie Schadensersatz verlangt.
Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen.
Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Markenrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden.
Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden!
Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen können wir Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!
Kostenlose Hotline unter 0800-3331030 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk