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8. Oktober 2015
Der in den USA aufgedeckte Skandal hat weitreichende Folgen. Betroffen sind Millionen von Autokäufern. Nach den eigenen Angaben von VW sind ca. 11 Millionen Autos betroffen.
Was ist passiert?
In den USA hat eine Umweltbehörde festgestellt, dass bei bestimmten Automodellen von VW eine Software installiert wurde, die bei Schadstoffmessungen auf dem Prüfstand das Motormanagement derart manipuliert, dass die Schadstoffemissionen gering ausfallen und so die Vorgaben eingehalten werden. Im normalen Fahrbetrieb liegt der Schadstoffausstoß hingegen um ein Vielfaches darüber. Die von VW angegebenen und auch vorgeschriebenen Emissionswerte werden somit bei nicht erreicht. Nach unserer Auffassung ist dies vorsätzlicher Betrug.
Bin ich betroffen?
Betroffen sind Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda. Konkret sind die Fahrzeuge betroffen, in welchem der Motor „EA 189“ verbaut wurde.
Nach unserer Kenntnis wurde der Motor EA (Entwicklungs-Auftrag) 189 bei Fahrzeugen mit den Baujahren 2009 bis 2014 eingebaut. Hier betroffen sind TDI-Dieselmotoren mit 1,6 und 2,0 Litern Hubraum. Nicht ausgeschlossen ist, dass auch TDI-Dieselmotoren mit 1,2 Litern Hubraum betroffen sind. Es geht dabei um Motoren mit der Abgasnorm Euro 5.
Nach unseren Kenntnissen sind folgende Modelle betroffen:
VW:
Golf VI, Passat VII, Tiguan I, Polo, Jetta, Scirocco, Caddy, Transporter
Audi:
A1, A3, A4, A5, A6, Q3, Q5, TT (Baujahr 2009 bis 2014)
Skoda
Fabia (Baujahre 2009 bis 2013), Roomster (Baujahre 2009 bis 2013), Octavia (Baujahre 2009 bis 2013), Superb (Baujahre 2009 bis 2013)
VW bietet eine Internetseite an, auf der man prüfen kann ob man betroffen ist. Dort müssen sie lediglich die FIN (Fahrzeugidentifikationsnummer) angeben
http://info.volkswagen.de/de/de/home.html?tab=check-own-car
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist, prüfen wir dies gern für Sie!
Gegen wen mache ich meine Ansprüche geltend?
Grds. sind die Ansprüche gegenüber dem Vertragspartner geltend zu machen. Dies ist in der Regel nicht der Konzern (VW, Skoda, Audi) sondern ihr Vertragshändler oder Autohändler bei dem Sie ihr Fahrzeug gekauft haben. Eigenständige Ansprüche gegenüber dem Konzern geltend zu machen ist in jedem Fall wesentlich aufwendiger.
Welche Rechte kann ich geltend machen?
In erster Linie stehen Ihnen Gewährleistungsrechte zu, da Ihr Fahrzeug mangelhaft ist. Ein Sachmangel liegt immer dann vor, wenn die tatsächliche Beschaffenheit von der vereinbarten abweicht. Gerade in den letzten Jahren ist der Schadstoffausstoß sowie die Schadstoffeinstufung zu einem wichtigen Auswahlkriterium für Autokäufer geworden. Bei Firmenkunden gibt es häufig sogar Vorgaben zum Schadstoffausstoß. Nach diesseitiger Auffassung ist daher von einem erheblichen Mangel auszugehen. Das Gewährleistungsrecht sieht zunächst die Nacherfüllung vor. Nacherfüllung bedeutet entweder, dass der Verkäufer das mangelhafte Fahrzeug repariert (nachbessert) oder ein neues Auto liefert. Nach unserer Auffassung ist es äußerst fraglich ob VW bzw. der jeweilige Hersteller in der Lage ist den Mangel zu reparieren. In jedem Fall ist dies vermutlich sehr kostenintensiv. Sollte VW dies nicht schaffen stehen dem Käufer die weiteren Gewährleistungsrechte zu. Insbesondere kommen in Betracht Minderung und Rücktritt. Nach unserer Einschätzung dürfte der Minderungsbetrag zwischen 10 bis 15 % liegen. Bei einem Kaufpreis von 30.000 sind dies 3.000 € – 4.500 €. Beim Rücktritt ist der Kaufvertrag rückabzuwickeln. Für die gefahrenen Kilometer müssen sie sich ca. 100,- EUR je 1.000 km anrechnen lassen.
Daneben steht dem Käufer nach unserer Auffassung das Recht zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung zu.
Es sollte immer der jeweilige Einzelfall betrachtet werden, um z6u klären welches Recht geltend gemacht wird.
Wir raten die Ansprüche nicht selber geltend zu machen, sondern durch einen Rechtsanwalt, um unnötige Fehler bei der Geltendmachung zu vermeiden! Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung ihrer Rechte!
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns telefonisch unter 0421 566 38 780 erreichen oder senden Mail an kanzlei@dr-schenk.net

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