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24. Oktober 2006Glücksspielrecht
Der private Wettanbieter bwin mit Sitz im sächsichen Nuegersdorf darf voerst weiter machen. Die Rechtslage auf Bundesebene und in Europa sei noch nicht geklärt. Dies hat das VG Dresden kürzlich entschieden. Als Begründung hierzu heißt es u.a, dass die Tätigkeit jahrlang vom Freistaat nicht beanstandet worden ist und es nicht erkennbar sei, dass von dem Wettanbieter eine solch große Gefahr ausgeht, dass seine Tätigkeit sofort untersagt werden müßte.
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