Das Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 11.8.2015, AZ: 13 U 25/15 hat einer Frau 15.000 EUR Schmerzensgeld zuerkannt, da der Beklagte elf Pornobilder so bearbeitet hat, dass der Betrachter davon ausgehen musste, dass die Bilder die Klägerin zeigen. Die Bilder hatte der Beklagte dann im Internet verbreitet, die zum Teil sogar mit der vollständigen Namensnennung der Frau.
In der ersten Instanz vor dem Landgericht Oldenburg wurde der Beklagte zu einem Schmerzensgeld in Höhe von 22.000 € verurteilt. Das Gericht ging von einem derart schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Beklagten aus, dass ein solcher hoher Betrag gerechtfertigt sei.
Das Oberlandesgericht Oldenburg folgte dem Landgericht zwar im Ergebnis, dass eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliege nicht aber in der Höhe. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts seien 15.000 € ausreichend. Die Argumentation ist allerdings etwas befremdlich. Die Minderung wurde u.a. damit erklärt, dass die Klägerin weder durch Stalking belästigt noch durch andere Belästigungen, wie Telefonanrufe, belastet wurde.
Neben der Zahlung des Schmerzensgeldes wurde der Beklagte zusätzlich verurteil den durch die Veröffentlichung und Verbreitung der Pornobilder noch zukünftig entstehenden finanziellen Schaden zu ersetzen.
Nach unserer Auffassung ein positives Urteil, was die Rechte der Betroffenen weiter stärkt. Derartige Vorfälle haben in den letzten Jahren stark zugenommen und sind zudem oft nur schwer zu verfolgen.
Sollten von Ihnen Bilder im Internet ohne Ihre Zustimmung veröffentlicht werden oder wie vorliegend Bilder manipuliert werden, so dass der Eindruck entsteht, dass sie auf dem Foto zu sehen sind helfen wir Ihnen gerne!