Wie wir berichtet haben haben die U+C Rechtsanwälte Forderungen im Wert von 90 Millionen Euro zur Versteigerung angeboten. Hierbei soll es sich um ca. 70 tausend Abmahnungen aus den Jahren 2010 und 2011 handeln.
Nun erreichen uns immer mehr Schreiben der Debcon GmbH aus Witten. Diese scheint Forderungen aus diesem Paketen erworben zu haben. Diese Schreiben die Abgemahnten direkt an, auch wenn diese bereits einen Anwalt beauftragt haben. Dies ist leider erlaubt. Hier heißt es sofort zum Anwalt gehen und diesen informieren. Auch wenn noch kein Anwalt beauftragt wurde sollte man dieses Schreiben sehr ernst nehmen. Es ist damit zu rechnen, dass die Forderungen auch gerichtlich durchgesetzt werden sollen, was mit hohen Kosten verbunden ist.
Die Debcon GmbH fordert in ihrem Schreiben derzeit noch keine Inkassokosten. Beigefügt ist dem Schreiben jedoch eine Zahlungsvereinbarung. Hier gilt es in keinem Fall unterschreiben.
Achtung! Nach dem neuen Bundesdatenschutzgesetz besteht die Möglichkeit unbestrittene Forderungen der Schufa zu melden! Daher sollten Sie auf jeden Fall der Forderung widersprechen.
Die Erfolgsaussichten gegen die Forderung des Inkasso Büros sind recht gut. So ist schon die Abtretung an das Inkassobüro höchst problematisch. Gleiches gilt für die Höhe der geltend gemachten Forderung.
Wir bieten eine erste kostenlose Ersteinschätzung an.
Soforthilfe unter 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei@dr-schenk.net