Aktuell mahnt die Studiocanal GmbH Urheberrechtsverletzungen am Filmwerk “Lost City of Z ab. Die Studiocanal GmbH macht geltend, dass Ihr die Rechte an dem Film zustehen, un dass der Abgemahnte diese verletzt hat. Der Rechteinhaber wird von der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer vertreten.
Konkret wird dem Abgemahnten vorgeworfen, dass er das Filmwerk “Lost City of Z”, in einem BitTorrent-Netzwerk (Filesharing Tauschbörse) zur Verfügung gestellt hat. Sie beruf sich hierbei auf die ermittelte IP-Adresse, die vom Internetprovider dem Anschluss des Abgemahnten zugeordnet worden sei.
Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer verlangen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (eine Mustererklärung liegt bei) sowie einen Vergleichsbetrag in Höhe von 915,00 €.
Unsere Empfehlung:
– Keine Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Beratung
– Nehmen Sie keinen Kontakt zum Gegner oder zu den Rechtsanwälten
– Leisten sie keine Zahlung
– Lassen Sie die Abmahnung durch einen auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen
– Beachten Sie die Fristen
Gerne helfen wir Ihnen mit Rat und Tat.
Die Kanzlei Dr. Schenk ist seit mehr als 10 Jahren auf dem Gebiet des Urheberrechts tätig. Wir beraten und vertreten selbstverständlich bundesweit. Wir haben Erfahrung aus mehr als 7.000 Abmahnungen!
Achtung: Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer sind für verschiedene Rechteinhaber tätig. So etwa für Tele-München Fernsehen-GmbH & Co. Produktionsgesellschaft und die LEONINE Distribution GmbH