Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen aktuell angebliche Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Die Unfassbaren -Now You See Me“ Teil 1 und 2 ab. Rechteinhaber ist Tele München Fernseh GmbH & Co Produktionsgesellschaft
In der Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer wird dem Anschlussinhaber vorgeworfen, in Filesharing-Netzwerken (Peer-to-Peer-Netzen) den urheberrechtlich geschützten Film „Die Unfassbaren“ zum Download angeboten zu haben.
Waldorf Frommer fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung einer Vergleichssumme in Höhe von 915,00 €.
Achtung. Auch wenn die Abmahnung auf dem ersten Blick berechtigt zu sein scheint, steckt der Teufel im Detail. So haften sie unter Umständen etwa in den Fällen nicht, wenn ein Familienmitglied oder ein Dritter die Tat begangen hat
In vielen Fällen muss gar keine Unterlassungserklärung oder lediglich eine modifizierte abgegeben werden.
Aber selbst bei berechtigten Abmahnungen lässt sich häufig eine Senkung der Forderungssumme erreichen.
Unsere Empfehlung:
– Keine Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Beratung
– Nehmen Sie keinen Kontakt zum Gegner oder zu den Rechtsanwälten
– Leisten sie keine Zahlung
– Lassen Sie die Abmahnung durch einen auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen
– Beachten Sie die Fristen
Gerne helfen wir Ihnen mit Rat und Tat.
Die Kanzlei Dr. Schenk ist seit mehr als 10 Jahren auf dem Gebiet des Urheberrechts tätig. Wir beraten und vertreten selbstverständlich bundesweit. Wir haben Erfahrung aus mehr als 7.000 Abmahnungen!
Achtung Die Tele München lässt auch Urheberrechtsverletzung an dem Film „John Wick: Chapter Two [John Wick: Kapitel 2]“ und anderen Filmen abmahnen.