Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt seit Jahren wegen angeblich Urheberrechtsverletzungen für diverse Rechteinhaber ab.
Aktuell mahnen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München etwa für die LEONINE Licensing AG ab. Hierbei handelt es sich um die Rechtsnachfolgerin der Tele München Fernseh GmbH & Co Produktionsgesellschaft. Ebenso für LEONINE Distribution GmbH (ehemals Universum Film GmbH).
In dem Abmahnungen der Rechtsanwälte Waldorf Frommer werden folgende Ansprüche geltend gemacht.
- Unterlassungsanspruch (dem Schreiben ist eine vorformulierte Erklärung beigefügt)
- Schadensersatz in Höhe von 700.00 Euro
- Erstattung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 215.00 Euro
Unsere Empfehlung:
- Nehmen Sie Abmahnung ernst
- Beachten Sie die Fristen
- Keine Abgabe einer Unterlassungserklärung ohne vorherige Prüfung
- Keine voreilige Zahlung an die Gegenseite
Ein einmal abgegebene Unterlassungserklärung kann grds. nicht zurückgenommen werden. In manchen Fällen ist die Abgabe einer derartigen Unterlassungserklärung gar nicht nötig. Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. So etwa häufig in Fällen, in denen ein Dritter den Film herunter geladen hat.
Selbst wenn die Abmahnung dem, Grunde nach berechtigt ist, kann die geltend gemachte Forderung in Höhe von 915,00 € reduziert werden.
Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten? Wir helfen Ihnen!
Unsere Kanzlei mit Sitz in Bremen ist seit vielen Jahren im Urheberrecht tätig. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung! Wir kennen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus zahlreichen Fällen.
Wir vertreten selbstverständlich bindesweit.
Soforthilfe unter 0800/3331030 oder Mail an kanzlei@dr-schenk.net