Aktuell liegt uns eine Abmahnung der LEONINE Distribution (vormals Universum Film GmbH) ZU Überprüfung vor. Ausgesprochen wurde die Abmahnung durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München.
Dem abgemahnten wird vorgeworfen eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben, indem er den Film „Angel Has Fallen“ illegal zum download bereit gehalten hat.
In der Abmahnung heißt es, dass über den Internetanschluss des Abgemahnten Inhalte (der Film Angel has fallen“ mit Hilfe eines Filesharing Programmes (P2P-Client) unerlaubt angeboten und dabei an Dritte übertragen wurde.
Filesharing Programme – so heißt es weiter – dienen dem Austausch von Daten zwischen unbekannten Nutzern. Beliebte Programme sind zum Beispiel Torrent, Vuze (Azureus), Transmission und BitComet für das Filesharing Protokoll BitTorrent oder MLDonkey, Shareaza und eMule für das Filesharing Protokoll eDonkey2000.
Aber auch bei vermeintlichen Streaming-Diensten wie PocornTime, Time4Popcorn, Cuevana, Zona und Isoplex, handelt es sich in Wirklichkeit um Filesharing Programme.
Gefordert werden von den Rechtsanwälten Waldorf Frommer von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die die Zahlung eines aus Anwaltskosten und Schadensersatz zusammengesetzten Vergleichsbetrages in Höhe von 915 €.
Unsere Empfehlung:
– Keine Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Beratung
– Nehmen Sie keinen Kontakt zum Gegner oder zu den Rechtsanwälten
– Leisten sie keine Zahlung
– Lassen Sie die Abmahnung durch einen auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen
– Beachten Sie die Fristen
Gerne helfen wir Ihnen mit Rat und Tat.
Achtung! Auch wenn die Abmahnung berechtigt sein sollte, kann man regelmäßig zumindest die Kosten reduzieren.
Die Kanzlei Dr. Schenk ist seit mehr als 10 Jahren auf dem Gebiet des Urheberrechts tätig. Wir beraten und vertreten selbstverständlich bundesweit. Wir haben Erfahrung aus mehr als 7.000 Abmahnungen!
Achtung: Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer sind für verschiedene Rechteinhaber tätig. So etwa für Tele-München Fernsehen-GmbH & Co. Produktionsgesellschaft und die Studiocanal GmbH