Aktuell liegt uns eine Abmahnung der Firma Waschhelden, Inhaber Martin Mainka zur Überprüfung vor. Vertreten wird die Firma Waschhelden durch die IT IP LEGAL® RechtsanwaltsgesellschaftPart mbB.
Dem abgemahnten Onlinehändler wird vorgeworfen, dass er Lichtbilder (Fotos) für seine Produktangebote verwendet hat, an denen der Abmahner die urheberrechtlichen Rechte hält.
Die Firma Waschhelden verlangt die Löschung der streitgegenständlichen Fotos aus dem Angebot, die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung, Auskunft und Schadenersatz. Bei der Berechnung des Schadenersatzes soll auch berücksichtigt werden, dass das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft nach § 13 UrhG verletzt wurde, weil das Bild keine Nennung des Urhebers enthält. Alternativ zur Auskunft wird ein pauschaler Schadenersatz in Höhe von 900 € angeboten.
Letztendlich werden dann noch die Rechtsanwaltskosten in Höhe von 655,69 € (Streitwert 6.000 €) geltend gemacht.
Der Abmahnung sind eine Vollmacht und eine vorgefertigte Unterlassungserklärung beigefügt.
In der Abmahnung wird nach unserer Auffassung nicht wirklich klar, ob der Abmahner Urheber der Fotos ist oder ob ihm lediglich die Nutzungsrechte hieran zustehen. Dies ist aber wichtig für die Berechnung des Schadenersatzes. Unabhängig davon halten wir den angebotenen pauschalen Schadenersatz für weit überhöht.
Unsere Empfehlung:
– Keine Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Beratung
– Nehmen Sie keinen Kontakt zum Gegner oder zu den Rechtsanwälten
– Leisten sie keine Zahlung
– Lassen Sie die Abmahnung durch einen auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen
– Beachten Sie die Fristen
Gerne helfen wir Ihnen mit Rat und Tat.
Die Kanzlei Dr. Schenk ist seit mehr als 10 Jahren auf dem Gebiet des Urheberrechts tätig. Wir beraten und vertreten selbstverständlich bundesweit. Wir haben Erfahrung aus mehr als 7.000 Abmahnungen!