Sie haben eine Abmahnung von Herrn Harald Bischoff wegen unberechtigter Nutzung von Fotos erhalten? Nach eigenen Angaben veröffentlich Herr Bischoff seine Fotos unter der sog. Creative Commons-Lizenz CC BY-SA 3.0 in der Online-Enzyklopädie Wikipedia. „Creative Commons” könnte man mit „Kreatives Gemeinschaftsgut” übersetzen. Es ist zunächst der Name einer gemeinnützigen Gesellschaft, die sich zum Ziel gesetzt hat, kreative Werke auf eine einfache sowie schnelle Art und Weise auszutauschen.
Gerügt wird nicht die Nutzung des Fotos an sich, sondern dass das Streitgegenständliche Foto im Internet verwendet wird, ohne dass Herrn Bischoff als Fotograf und Urheber benannt wird. Zudem wird gerügt, dass die Angabe der geltenden Lizenz sowie eine Verlinkung auf den Lizenztext (unmittelbar am Bild) fehle. Dies soll einen Urheberrechtsverstoß darstellen.
Gefordert werden eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, Auskunft, Schadensersatz berechnen sowie angefallene Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 551,00 zahlen.
Sollten auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben, helfen wir Ihnen gerne.
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns telefonisch unter 0800/3331030 erreichen oder senden Mail an kanzlei@dr-schenk.net
Ihr Ansprechpartner:
Dr. Stephan Schenk Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz