Erneut liegt uns eine Abmahnung des SV Werder Bremen GmbH & Co. KG aA zur Prüfung vor. Werder Bremen lässt durch die Anwaltskanzlei Kanzlei Becker & Haumann aus Dortmund Abmahnungen wegen des Weiterverkaufs on Fußballkarten aussprechen.
Nach eigenen Angaben ist Werder Bremen der alleinige Veranstalter von Fußballspielen des Vereins SV Werder Bremen im Weser Stadion. Sie habe daher ein nachhaltiges Interesse daran den Schwarzhandel mit Bundesligakarten zu unterbinden.
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, er habe Fußballkarten für Bundesligaspiele des SV Werder Bremen entgegen der in den Vertrag einbezogenen ATGB (Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen) über die Internethandelsplattform eBay veräußert.
In Ziffer 9.2. der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen von Werder Bremen heißt es, dass eine private Weitergabe zu einem höheren Preis als dem Originalpreis unzulässig sei. Hiervon sei insbesondere dann auszugehen, wenn der Preis 15% höher als der jeweilige Originalpreis ist.
Neben diesem Verstoß wird in einigen Abmahnungen auch noch eine Urheberrechtsverletzung geltend gemacht, da zur Bewerbung der Tickets eine Abbildung des Stadionsitzplanes verwendet wurde.
Gefordert werden eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrages in Höhe von 250,00 €! (mit Urheberrechtsverletzung 500 €)
Nach unserer Auffassung ist die Berechtigung der Abmahnung im Hinblick auf den privaten Weiterverkauf zweifelhaft.
Unsere Empfehlung:
Lassen sie die Abmahnung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen
– Fristen zu beachten
– Nicht die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben
– keine voreiligen Zahlungen vorzunehmen
Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung! Kostenlose Hotline unter 0800/3331030 oder Mail an kanzlei@dr-schenk.net
Wir haben Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnungen
Achtung! Werder Bremen ist mit diesen Abmahnungen nicht alleine. Auch andere Vereine wie die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA agieren ähnlich