Erneut liegt uns eine Abmahnung der Firma Vorwerk Deutschland Stiftung & Co KG aus Wuppertalvor. Vertreten wird Vorwerk durch die AWPR Apel Weber & Partner Rechtsanwälte mbH aus Dortmund.
Die Firma Vorwerk Deutschland Stiftung & Co KG vertreibt Produkte zur Raumpflege wie insbesondere Staubsauger nebst Ersatzteilen, Zubehör und Verbrauchsmaterialien an Endverbraucher. Die Vermarktung und der Vertrieb erfolgen insbesondere unter den eingetragenen Marken Vorwerk, Kobold und Tiger. Vorwerk verkauft sowohl im Wege des sog. Direktvertriebs, dem stationären Handel als auch über das Internet über einen eigenen Webshop.
Abgemahnt wurde auch aktuell wieder ein Onlinehändler, der seine Produkte über einen eigenen Webshop anbietet und zur Bewerbung google Adwords Anzeigen schaltet.
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er im Hinblick auf den Vertrieb von Staubsaugerbeute/Filter die Markenrechte an der Marke Vorwerk verletzen würden. Gerügt werden gleich mehrere Verstöße. Zum einen wird eine google Adword Werbung beanstandet. Des Weiteren wird die Werbung/Aufmachung im Internetshop gerügt, nämlich die Verwendung der Marke Vorwerk als Artikelüberschrift bzw. Keyword im Quelltext der Internetseite.
Der Abgemahnte verkauft sowohl Drittherstellerprodukte als auch Produkte von Vorwerk. Gerügt wird aber nur die Bewerbung der Drittherstellerprodukte.
Gefordert werden von der Firma Vorwerk die Abgabe einer Unterlassungserklärung, Anerkennung des Schadenersatzes, Auskunft sowie Kosten der Abmahnung nach einem Streitwert von 100.000 € (= 1.973,90 €). Achtung der nicht weiter bezifferte Schadenersatzanspruch liegt im Bereich von mehreren tausend Euro!
Nach unserer Auffassung bestehen gewisse Bedenken, ob und in welchem Umfang die Abmahnung berechtigt ist. Die beigefügte Unterlassungserklärung halten wir für zu weitgehend.
Sollten auch Sie eine Abmahnung der Firma Vorwerk erhalten, raten wir dringend eine auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Verteidigung zu beauftragen.
Bedenken Sie eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung gilt ein Leben lang und ist mit hohen Vertragsstrafen verbunden. Auch kann eine zu weitgehende Unterlassungserklärung weitreichende wirtschaftliche Folgen haben.
Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir helfen Ihnen! Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnungen! Wir kennen den Abmahner bereits aus mehreren anderen Verfahren.
Für eine erste Einschätzung Ihres Falles können Sie uns telefonisch unter 0800/3331030 erreichen oder senden Mail an kanzlei@dr-schenk.net