Die Finntrade GmbH mit Sitz in Heinrichsberg mahnt derzeit (vermeidliche) Konkurrenten wegen (angeblichen) Wettbewerbsverstößen ab. Die Abmahnung sprechen die Rechtsanwälte Sagsöz & Euskirchen aus Bonn für die Finntrade GmbH aus.
Der Vorwurf der Finntrade GmbH lautet, der konkurrierende Verkäufer gäbe an, privater Verkäufer zu sein, obwohl er faktisch gewerblich, als Unternehmer, handelt. Deshalb habe der konkurrierende Verkäufer es auch zu Unrecht unterlassen den Verbrauchern die gesetzlich zwingend notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen wie zum Beispiel die Information, dass der Verbraucher ihm gegenüber ein Widerrufsrecht hat. Hierdurch habe sich der konkurrierende Verkäufer ein Wettbewerbsvorteil verschafft und deshalb wettbewerbswidrig gehandelt.
Die Finntrade GmbH fordert aufgrund dessen die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung der Rechtsanwaltskosten berechnet an einem Streitwert in Höhe von 20.000,- €.
Bei solch schwerwiegenden Vorwürfen, die gleichzeitig auch mit solch hohen Kosten für den Abgemahnten verbunden sind, empfiehlt es sich nicht ungeprüft die mitgeschickte Unterlassungserklärung zu unterschreiben und zu zahlen. Mit noch viel höheren Kosten kann es verbunden sein überhaupt nicht zu reagieren, da dann die Finntrade GmbH voraussichtlich eine einstweilige Verfügung erwirken könnte, die weitere Kosten produziert.
Der einzig richtige Weg ist unserer Ansicht nach einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierte/n Rechtsanwalt/in mit der Überprüfung der Vorwürfe zu beauftragen und sich bezüglich der dann anstehenden Vorgehensweise beraten zu lassen.
Diese/r kann beurteilen inwieweit die Vorwürfe überhaupt berechtigt sind. Es wird zum Beispiel geprüft, ob der Abgemahnte überhaupt gewerblich gehandelt hat oder ob überhaupt ein Wettbewerbsverhältnis vorliegt.
Sollten die Vorwürfe dennoch dem Grunde nach zutreffen, wird er sicherlich lediglich eine modifizierte Unterlassungserklärung für seinen Mandanten abgeben. Darüber hinaus können auch die Kosten der Abmahnung oft reduziert werden.
Sollten auch Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, beraten wir Sie gern! Wir sind eine auf das Wettbewerbsrecht spezialisierte Kanzlei, die Sie sowohl unter Berücksichtigung von rechtlichen als auch von wirtschaftlichen Gesichtspunkten beraten kann.