Uns liegt abermals eine Abmahnung von Rechtsanwalt Stefan Richter aus Berlin zur Überprüfung vor. Bereits in der Vergangenheit hatten wir über eine Abmahnung des Rechtsanwalt Stefan Richter wegen belästigender Werbung berichtet.
Die uns aktuell vorliegende Abmahnung ist mit der uns bekannten Abmahnung nahezu identisch.
In dem Abmahnschreiben wird unserem Mandanten vorgeworfen, dass seinem Mandant unerlaubt elektronische Post (gemeint E-Mail) zugesandt worden ist. So habe der Mandant von Rechtsanwalt Richter über die Webseite unseres Mandanten eine Bestellung getätigt. Bei der Bestellung habe er sich bewusst gegen die Eintragung im Newsletter entschieden.
Trotzdem habe der Mandant von Rechtsanwalt Stefan Richter eine Mail mit Werbung erhalten.
Laut Aussage von Rechtsanwalt Stefan Richter sei die Zusendung der Mail unzumutbare Belästigung und unlauter. Belästigungswerbung insbesondere per elektronischer Nachricht, sei nach Ansicht von eine regelrechte „Landplage“. Er setzt daher einen Streitwert von 8.800 € an. Er verlang daher Rechtsanwaltskosten in Höhe von 887,03 €.
Gefordert wird in der Abmahnung die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Hierfür wird eine Frist von nicht mal einer Woche gesetzt.
Des Weiteren verlangt Rechtsanwalt Richter für seinen Mandanten Auskunft hinsichtlich der über diesen gespeicherten Daten. Ebenso nach Auskunftserteilung die Löschung /Sperrung sowie Bestätigung der Sperrung /Löschung. Er beruft sich insoweit auf die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Unsere Empfehlung
- Ruhe bewahren
- Fristen beachten (es drohen ansonsten teure Gerichtsverfahren)
- Keine Unterlassungserklärung unterschreiben oder den Geldbetrag zahlen
- Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen
- Einen Rechtsanwalt mit der Prüfung und Vertretung beauftragen
Wenn auch Sie eine Abmahnung von Herrn Rechtsanwalt Stefan Richter aus Berlin erhalten haben helfen wir Ihnen gerne. Wir kennen den Rechtsanwalt bereits aus einem ähnlichen Fall.