Cartoon auf Schulhomepage kann Wiederholungsgefahr für andere Schulen begründen
Der BGH hat sich in dieser Entscheidung mit der Reichweite des Unterlassungsanspruchs gegen ein in Anspruch genommenes Bundesland bei einer Urheberrechtsverletzung auf einer Schulhomepage durch einen Lehrer befasst.
Folgender Sachverhalt (stark abgekürzt) lag dem Rechtsstreit zu Grunde:
Ein Cartoon von Uli Stein wurde auf der Webseite einer Schule des Landes Baden-Württemberg von einem verbeamteten Lehrer im Rahmen eines Schulprojekts öffentlich zugänglich gemacht.
Die Lizenznehmerin sämtlicher Uli-Stein-Cartoons mahnte deswegen ab.
Der Schulleiter der betroffenen Schule gab eine Unterlassungserklärung ab, allerdings nur im Namen der Schule und nicht im Namen des Landes Baden-Württemberg.
Der klagende Rechteinhaber war der Meinung, dass ein Unterlassungsanspruch gegen das Land Baden-Württemberg bestehe.
Das OLG Stuttgart hat den Unterlassungsantrag abgewiesen.
Der BGH war anderer Meinung.
Aus den Gründen:
„Eine Verletzungshandlung begründet die Vermutung der Wiederholungsgefahr nicht nur für die identische Verletzungsform, sondern für alle im Kern gleichartigen Verletzungshandlungen, in denen das Charakteristische der konkreten Verletzungsform zum Ausdruck kommt.
Erfahrungswidrig ist die Annahme, es bestehe keine Wiederholungsgefahr, weil die etwa 4.500 öffentlichen Schulen in BW individuell gestaltete Internetauftritte betreiben und diese vom Kultusministerium weder zentral überprüft werden noch einheitlichen Rahmenbedingungen unterliegen. Vielmehr folgt daraus, dass die Beachtung bestehender Urheberrechte im Geschäftsbereich des Kultusministeriums nicht sichergestellt ist und nach allgemeiner Lebenserfahrung mit weiteren Verletzungshandlungen an anderen Schulen zu rechnen ist.“
Mit anderen Worten bedeutet das:
Begeht ein Lehrer an einer Schule einen Fehler, besteht nach Auffassung des BGH die Gefahr, dass alle anderen Lehrer an Schulen des Bundeslandes ebenfalls denselben Fehler begehen werden.
BGH v. 22.9.2021 – 1 ZR 83/20 Uli-Stein-Cartoon
Scjlagwörter: Urheberrecht, Urteil,