15. Oktober 2018
Aktuell geht ein Anschreiben per Fax an Unternehmen raus. Absender ist die Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ) aus Oranienburg. Aufhänger ist die neue Datenschutzgrundverordnung.
Bei diesem offiziell wirkenden Schreiben handelt es sich jedoch um eine Vertragsfalle. Wer das Schreiben ausfüllt, schließt einen Vertrag ab und erhält in wenigen Tagen eine Rechnung über 592,62 EUR und bei Nichtzahlung eine anwaltliches Mahnschreiben.
Wir raten daher dringende ab, dieses Schreiben zu beantworten. Sie sollten den Bogen einfach unbeantwortet entsorgen. Wenn Sie das Fax bereits unterschrieben und zurückgeschickt haben, besteht die Möglichkeit die Erklärung wegen arglistiger Täuschung anfechten. Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.