Das Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ hatte über den dortmunder Fußballspieler über Unstimmigkeiten bei seinem Alter berichtet. Hiergegen wehrte sich Youssoufa Moukoko mit Erfolg.
Das Oberlandesgericht Frankfurt Urteil vom 8.5.2024, Az. 16 U 33/23 hat dem Nachrichtenmagazin untersagt, die Behauptung und Verbreitung mehrerer Angaben über sein Alter und seine Herkunft aufzustellen. Das Gericht führte insbesondere aus, dass Betroffene vor einer solchen Verdachtsberichterstattung dem wesentlichen Kern der Vorwürfe, den Anknüpfungstatsachen und den Argumenten konfrontiert werden müssen. Werde der Verdacht wesentlich auf ein vermeintliches Indiz gestützt, erstrecke sich die Verpflichtung den Betroffenen anzuhören auch hierauf. Das dies bei dem vorliegenden Artikel nicht geschehen ist, liege eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrecht vor. Daher steht Youssoufa Moukoko ein Unterlassungsanspruch gegen das Nachrichtenmagazin zu.
Das Gericht führt aus, dass insoweit eine Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht Moukokos einerseits und dem Recht auf Meinungs- und Medienfreiheit des Magazins “DER SPIEGEL” andererseits erfolgen muss. Bei dem Artikel habe es sich um eine Verdachtsberichterstattung über Zweifel und Gerüchte zum tatsächlichen Alter gehandelt. Es werde der Verdacht geschildert, dass er tatsächlich älter als angegeben sei und andere leibliche Eltern habe. Diese Schilderungen seien geeignet, sich erheblich auf das Ansehen des über den Artikel identifizierbaren Profispieler auszuwirken. Dass für eine zulässige identifizierende Verdachtsberichterstattung erforderliche Mindestmaß an Beweistatsachen habe hier zwar vorgelegen. Auch erfolge durch den Bericht keine unzulässige Vorverurteilung. Der Vorrang des Informationsinteresses bestehe aber darüber hinaus nur, wenn dem Betroffenen Moukoko vorab ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde. Daran fehle es in diesem Fall aber.
Sollten Sie Fragen zum Presserecht oder zu einer Verdachtsberichterstattung haben stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ansprechpartner Rechtsanwältin Anna Hanschen, Bereich Medien und Urheberrecht