Die europäische Datenschutzorganisation None of Your Business (NOYB) hat zusammen mit einem betroffenen Bürger eine Beschwerde gegen den ChatGPT-Anbieter OpenAI eingereicht. Hintergrund ist, dass das KI-Programm ChatGPT Daten über Privatpersonen veröffentlicht, deren Herkunft unklar sei. Hinzu kommt, dass sich die falsche Angaben nicht korrigieren ließen. OpenAI gibt an die falschen Informationen auf ChatGPT nicht korrigieren zu können. Das Unternehmen weiß nicht einmal, woher die Daten stammen oder welche Daten ChatGPT über einzelne Personen speichert.
Nach Ansicht der europäische Datenschutzorganisation None of Your Business (NOYB) stellt dies einen Datenschutzverstoß dar. So gibt es einen Anspruch auf Richtigkeit. Gemäß Artikel 16 DSGVO ist auch normiert, dass es ein Recht auf Berichtigung gibt. Bereits aus Artikel 15 (Auskunftsrecht) ergibt sich, dass der Verantwortliche nachweisen muss, welche Daten er über Einzelpersonen gespeichert haben und auch aus welchen Quellen sie stammen. Dies alles kann OpenAI aber scheinbar nicht, so dass die Verletzung auf der Hand liegt.
Betroffenen Personen stehen daher in solchen Fällen in aller Regel Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche zu.
Der Fall zeigt welche Gefahren beim Einsatz vom KI bestehen. Sie haben Fragen zum KI Recht oder Datenschutzrecht. Gerne stehen wir Ihnen kompetent zur Seite.