Der Bundesrat hat auf Initiative Bayerns einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, um „unnötige Belastungen für Unternehmen durch eine über das Ziel hinausschießende Umsetzung (“Gold-Plating”) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)“ zu vermeiden. Was ist gemeint? Gemeint ist, dass Unternehmen sich bei DSGVO Verstößen sich nicht gegenseitig abmahnen dürfen. Das bedeutet, dass Datenschutzverletzungen generell von einer Abmahnung und Verfolgung nach dem UWG ausgeschlossen wären. Aktuell ist es umstritten, ob die DSGVO abschließend ist oder ob zusätzlich eine Abmahnung möglich ist. Der Fall liegt aktuell dem Europäischen Gerichtshof vor. Wenn das Gesetz kommen würde, wäre das Urteil hinfällig. Nach unserer Auffassung ist der Ansatz falsch. Verstöße durch Mitbewerber zu Verfolgen ist gerade die Aufgabe des Wettbewerbsrecht. Es ist auch nicht erkennbar, warum gerade die DSGVO hiervon ausgenommen werden sollten. Die Argumentation, dass die DSGVO selbst genügend effektive Rechtsschutzmöglichkeiten bietet ist nach unserer Auffassung und Erfahrung nicht zutreffend.
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