Bereits mehrfach berichteten wir über die Trickanrufe des Vereins für virtuelle Dienste. Hierbei werden Gewerbetreibende oder Freiberufler durch einen Mitarbeiter des Vereins für virtuelle Dienste angerufen, mit der Behauptung, es ginge um die Homepage des Opfers und dessen Firmeneintrag bei Suchmaschinen. Charakteristisch bei diesen Anrufen ist, dass das Opfer in der Regel glaubt, mit einem Mitarbeiter von Google zu sprechen. Folge des Telefonats: Eine Rechnung des Vereins für virtuelle Dienste in einer Höhe ab 500 €.
Mittlerweile beauftragt der Verein für virtuelle Dienste jedoch nur noch in den seltensten Fällen ein Inkassounternehmen zur Geltendmachung der unberechtigten Forderungen. Vielmehr ist das Unternehmen dazu übergegangen direkt einen Mahnbescheid zu beantragen und im Falle des Widerspruchs ein streitiges Verfahren durchzuführen.
Wir verzeichnen derzeit mehrere Gerichtsverfahren in unserer Kanzlei, wobei das Vorgehen des Vereins für virtuelle Dienste immer gleich ist. Der Anspruchsbegründung wird eine Audio-CD beigefügt, zum Nachweis, dass ein Gespräch mit den Beklagten stattgefunden hat und diese dem Vertragsschluss zugestimmt haben. Zu bezweifeln ist, dass diese CDs tatsächlich das vollständige Gespräch zwischen den Parteien wiedergeben und hiermit der Beweis des Vertragsschlusses geführt werden kann.
Uns liegen in laufenden Verfahren auch bereits erste Hinweis von Gerichten vor, nach denen der Vortrag des Vereins für virtuelle Dienste widersprüchlich und demnach nicht schlüssig ist.
Da die Geltendmachung der Forderungen häufig unberechtigt erfolgt, sollten die Ansprüche mit der richtigen Strategie abgewehrt werden. Erforderlich ist jedoch eine rechtliche Überprüfung des Einzelfalls.
Sollten Sie ebenfalls eine Rechnung des Vereins für virtuelle Dienste oder diesbezüglich etwa ein Inkassoschreiben, einen Mahnbescheid oder eine Kalge erhalten haben, beraten wir Sie gern!
Für einen kostenlosen telefonischen Erstkontakt stehen Ihnen die Anwälte der Kanzlei Dr. Schenk gerne unter 0800 333 10 30 zur Verfügung! Oder kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail an kanzlei@dr-schenk.net.