Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Eis.de GmbH aus Bielefeld vor. Die Eis.de GmbH betreibt einen Onlineshop für Erotikzubehör, Bekleidung und Sexspielzeug. Vertreten wird die eis.de GmbH durch die Volke Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbH (Volke 2.0) aus Waltrop. In der Abmahnung wird dem Abgemahnten vorgeworfen Erotikzubehör mit dem Hinweis auf Garantien zu bewerben, wenn dem Verbraucher nicht sämtliche Informationen über das Bestehen und Bedingungen der beworbenen Garantien vor Vertragsschluss mitgeteilt werden, insbesondere keine Informationen über den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes und/oder die zeitliche Dauer des Garantieschutzes und/oder den Namen und Anschrift des Garantiegebers und/oder keinen Hinweis darüber zu geben, dass die gesetzlichen Rechte durch die Garantie nicht eingeschränkt werden.
Gefordert werden eine Unterlassungserklärung sowie Kostenersatz bei einem Streitwert von 5.000 € (= 492,54). Interessanter Weise wird auch die Umsatzsteuer mit geltend gemacht, die nach unserer Auffassung in keinem Fall erstattungsfähig sein dürfte.
Unsere Empfehlung bei einer Abmahnung der eis.de GmbH:
– Keine Panik
– Nicht unterschreiben
– keinen Kontakt zu der Kanzlei aufnehmen
–Fristen beachten
– einen fachkundigen Rechtsanwalt mit der Überprüfung beauftragen
Gerne helfen wir Ihnen. Wir helfen Ihnen nicht nur bei der Abwehr der Abmahnung, sondern machen Ihren Online Shop für die Zukunft rechtssicher, damit sie in Zukunft keine Abmahnungen mehr erhalten!
Wir haben Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnungen!
Soforthilfe unter 0421 566 38 780 oder E-Mail an kanzlei@dr-schenk.net
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