Ab dem 26.10.2015 müssen Versandapotheken auf ihren Webseiten, dass sog. gemeinsame (europäische) Versandhandelslogo („Gemeinsames Versandhandelslogo“), auf ihrer Webseite einpflegen. Es handelt sich um einen aktiven Link.
Dies sieht wie folgt aus:
Die Implementierung muss dabei den Vorgaben der EU-Durchführungsverordnung Nr. 699/2014 entsprechen, die unmittelbar gilt. Bis ebenfalls zum 26.10.2015 müssen Versandapotheken des weiteen ihre Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Nicht von den Pflichten betroffen sind Anbieter, die ausschließlich Tierarzneimittel über das Internet vertreiben.
Achtung: Das Logo darf frühestens ab dem 26.06.2015 verwendet werden. Das Deutsche Institut für medizinische Dokumentation und Information wird laut Bekanntmachung an „alle vor dem 26. Juni 2015 übermittelten Logos zusammen mit der enthaltenen Verlinkung zum Versandhandelsregister zeitgleich zum 26. Juni 2015 aktivieren.“ Das v bisher zur Verfügung gestellte und auf freiwilliger Grundlage verwendete nationale DIMDI-Sicherheitslogo verliert damit seine Gültigkeit und darf nicht weiter verwendet werden.