Niederlage für MC Donalds mangels Benutzung.
Seit Jahren streitet sich die irischen Schnellrestaurantkette Supermac’s mit McDonalds wegen der Marke „Big Max“. Dieses Zeichen hat sich McDonalds bereits 1996 als Marke schützen lassen. 2017 hat Supermac’s allerdings einen Löschungsantrag gestellt. Begründung: Mc Donalds hat die Marke seit mehr als fünf Jahren nicht ernsthaft benutzt.
Diesem Antrag gab das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) teilweise statt. Zu Gunsten von McDonalds wurde aber entschieden, dass die Marke weiter für Speisen aus Fleisch- und Geflügelprodukten, für Sandwiches und für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Restaurants und Drive-In-Einrichtungen geschützt bleibe.
Hiergegen wendete sich Supermac’s und erzielt nun einen weiteren Teilerfolg. So hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) festgestellt, dass MC Donalds auch den Markenschutz am “Big Mac” für Geflügelprodukte verliert (Urteil v. 05.06.2024, Az. T-58/23).
So stellte das Gericht fest, dass McDonalds für Geflügelprodukte keine ernsthafte Benutzung während eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren nachweisen konnte.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil ist noch das Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) möglich.
Das Urteil zeigt, dass man genau aufpassen sollte mit welchen Umfang man eine Marke anmeldet und das man für diese Waren oder Dienstleistungen dann auch die Marke nutzen muss. Andernfalls droht die Löschung oder Teillöschung.
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