Markenrecht – Paulaner gewinnt Streit um die Marke “Spezi”Die auf Marken- und Wettbewerbsrecht spezialisierte 33. Zivilkammer des Landgerichts München I hat mit Urteil vom 11.10.2022 festgestellt, dass die …Der Europäische Gericht (EuG) hat entschieden, dass das Zeichen “RUSSIAN WARSHIP, GO F**K YOURSELF” nicht als Unionsmarke eintragungsfähig ist.
So werde dieser Satz, der ein Symbol des von der Ukraine geführten Kampfes gegen die russische Aggression geworden ist, würde nicht als Hinweis auf eine betriebliche Herkunft wahrgenommen werden.
Die Administration of the State Border Guard Service of Ukraine (Kiew, Ukraine) (Staatliche Grenzschutzverwaltung der Ukraine) hat beim Gericht der Europäischen Union beantragt, die Entscheidung des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 1. Dezember 2023 aufzuheben, mit der die Eintragung des folgenden Bildzeichens als Unionsmarke abgelehnt wurde:
RUSSIAN WARSHIP, GO F**K YOURSELF
Diese Marke sei ein Schlachtruf, der vom ukrainischen Grenzschützer auf der Schlangeninsel am 24. Februar 2022 ausgesprochen worden sei, dem ersten Tag des groß angelegten Einmarsches Russlands in die Ukraine. Die Eintragung wurde für ein sehr breites Spektrum an Waren sowie für Dienstleistungen im Verlagswesen, in Bildung und Erziehung sowie in Unterhaltung und Sport beantragt.
Das EUIPO lehnte die Eintragung mit der Begründung ab, dass die angemeldete Marke für die in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen keine Unterscheidungskraft habe.
Mit seinem Urteil weist das Gericht die Klage der Administration of the State Border Guard Service of Ukraine ab.
Der in der angemeldeten Marke aufgegriffene Satz wurde nach Auffassung des Gerichts ab seiner ersten Benutzung umfassend verwendet und von den Medien verbreitet, um Unterstützung für die Ukraine zu gewinnen, und er wurde sehr schnell zu einem Symbol des ukrainischen Kampfes gegen die russische Aggression.
Dieser Satz wurde also wiederholt in einem politischen Kontext verwendet, um die Unterstützung der Ukraine zum Ausdruck zu bringen und zu fördern.
Das Gericht weist darauf hin, dass ein Zeichen die wesentliche Funktion einer Marke nicht erfüllen kann, wenn der durchschnittliche Verbraucher in dem Zeichen keinen Hinweis auf die Herkunft der Ware oder der Dienstleistung, sondern nur eine politische Botschaft wahrnimmt.
Der in Rede stehende Satz wurde in einem nicht geschäftlichen Kontext (russische Aggression) sehr intensiv verwendet und wird zwangsläufig sehr eng mit diesem Kontext und diesem neueren geschichtlichen Zeitpunkt, der dem durchschnittlichen Verbraucher in der Union wohlbekannt ist, in Verbindung gebracht werden. Die maßgeblichen Verkehrskreise werden diesen Satz daher nicht als einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft der mit ihm gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen wahrnehmen
Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-82/24 | Administration of the State Border Guard Service of Ukraine / EUIPO (RUSSIAN WARSHIP, GO F**K YOURSELF)
Quelle: Pressemitteilung des EuG v. 13.11.2024
Ähnliche Beiträge
Markenrecht – Paulaner gewinnt Streit um die Marke “Spezi”Die auf Marken- und Wettbewerbsrecht spezialisierte 33. Zivilkammer des Landgerichts München I hat mit Urteil vom 11.10.2022 festgestellt, dass die …
· MarkenrechtBrexit und Markenrecht- Gilt im Vereinigten Königreich weiter die EU Marke?Nach monatelangem hin und her ist es nun amtlich. Das Vereinigte Königreich ist nicht mehr Teil der Europäischen Union. Was bedeutet dies nun für den …
· MarkenrechtMarkenrecht: „Pay Pal“ ist Marke des JahresPayPal hat den ersten Platz im Ranking „Marke des Jahres“ der internationalen Data und Analytics Group YouGov belegt. Data und Analytics Group YouGov …
· MarkenrechtMarkenrecht Aktuell – McDonald’s verliert seine Unionsmarke “Big Mac” für GeflügelprodukteNiederlage für MC Donalds mangels Benutzung.
· MarkenrechtMarkenrecht – “Ei, Ei, Ei, Ei, Ei” ist markenrechtlich für Eierliköre nicht geschütztDas Oberlandgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein Wettbewerber der seine Eierlikörprodukte unter Verwendung der Worte „Ei, Ei, Ei, Ei, Ei“ …