Da wir im Bereich Datenschutz tätig sind, bestehen auch immer wieder Berührungspunkte zur Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen. Seit Ende letzten Jahres sind wir in einem Fall beauftragt, in welchem geprüft wird ob unsere Mandantin gegen datenschutzrechtliche Vorgaben verstößt. Wir haben umgehend reagiert und im Ergebnis mitgeteilt, dass wir keinen Verstoß sehen. Das war im Januar 2014. Man teilte uns Anfang Februar mit, dass man die Zulässigkeit aufgrund unserer Angaben nun prüfen werde. Nach einer Sachstandsanfrage Ende April teilte man uns mit, dass aufgrund der begrenzten Ressourcen und vordringlich zu bearbeitender Angelegenheiten bislang nicht möglich war. Tja und seitdem warten wir. Für unsere Mandantin ist dieser Zustand unzumutbar, da von der Entscheidung abhängt, ob sie ihren Betrieb fortführt, oder nicht.
Nach unserem Dafürhalten ist ein solch langes Zuwarten nicht mit dem Auftrag der Landesdatenschutzbeauftragten vereinbar.