Uns liegt wieder einmal eine Abmahnungen des Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V., vertreten durch den Vorstand Martin Huber, Am Kripp 10, 82291 Mammendorf zur Bearbeitung vor.
Aktuell ist ein Händler betroffen, der Dart-Zubehör verkauft. Aus früheren Abmahnungen wissen wir aber, dass Abmahnungen an Händler in den unterschiedlichsten Marktsegmenten versendet werden.
In der Abmahnung wird zunächst ausgeführt, warum der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb überhaupt berechtigt ist, Abmahnungen auszusprechen (sog. Aktivlegitimation). Diese ergibt sich nach deren eigenen Angaben daraus, dass sie in die Liste der qualifizierten Einrichtungen gemäß § 4 UKlaG aufgenommen wurde. Deswegen sei der Verein berechtigt unzulässige geschäftliche sowie wettbewerbswidrige Handlungen insbesondere auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes zu unterbinden, will heißen Abmahnungen auszusprechen.
In der uns aktuell vorliegenden Abmahnung werden verschiedene AGB Klauseln gerügt.
So etwa die Klausel:
„Rückgaberecht
Vom Umtausch ausgeschlossen sind Produkte, die beschädigt wurden, oder wenn die Originalverpackung aufgebrochen ist.“
sowie
„Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns an den von uns gelieferten Waren das Eigentum vor bis zur Erfüllung sämtlicher, uns gegen den Käufer zustehenden Ansprüche
Ebenso wird eine veraltete Widerrufsbelehrung beanstandet, die seit dem 13.06.2014 nicht mehr gültig ist.
Vom Abgemahnten wird daher die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Eine entsprechend Vorlage ist in der Anlage der Abmahnung beigefügt.
Letztendlich wird ein Kostenersatz in Höhe von 243,95 € gefordert.
Für den Fall nicht fristgerechter Unterlassung und Beseitigung werden gerichtliche Schritte angedroht.
Unsere Empfehlung:
Lassen sie die Abmahnung durch einen aufs Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen
– Fristen zu beachten
– Nicht die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben
– keine voreiligen Zahlungen vorzunehmen
Beachten Sie durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung sind sie sofort verpflichtet die beanstandeten Verstöße abzustellen. Sie müssen daher zwingend Ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen abändern. Gerne helfen wir ihnen dabei. Wir erstellen Ihnen kostengünstig AGBs und halten diese für die Zukunft aktuell!
Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung! Kostenlose Hotline unter 0800/3331030 oder Mail an kanzlei@dr-schenk.net
Wir haben Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnungen