Sie wollen KI (Künstliche Intelligenz) in Ihrem Unternehmen einsetzen? Dann sollten sie auch die Regelungen zum Urheberrecht kennen und beachten! Wir helfen Ihnen dabei KI rechtssicher einzusetzen und Fallstricke zu vermeiden.
Im Urhebergesetz heißt es, dass Werke eine persönliche geistige Schöpfung vorsetzen, damit Sie dem Urheberschutz unterfallen. Aber wie sieht das beim Einsatz von KI aus?
Zunächst ist zu beachten, dass ein Werk, welches vollständig durch KI ohne menschliches Eingreifen erstellt wird, nicht die Anforderungen an ein urheberrechtlich geschütztes Werk erfüllt. Häufig werden durch KI generierte Ergebnisse aber im Nachhinein noch verändert. Ebenso ist es eine geistige Leistung, was man der KI sagt, also eingibt. Es ist daher häufig eine Einzelfallentscheidung, ob ein Urheberecht vorliegt.
Weiter könnte auch die Nutzung von KI generierten Bildern eine Urheberrechts oder Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen. Stellen sie sich vor man nimmt ein Modellfoto und die KI generiert daraus hunderte neue Fotos! In der Filmbranche ist gerade ein Streit darüber entbrannt wie es mit Synchronstimmen aussieht. Die KI könnte die Sprecher bald ersetzen. Aber darf man eine Stimme durch KI ersetzen? Viele rechtliche Dinge sind beim Einsatz von KI noch nicht richterlich geklärt. Um so wichtiger ist es gute vertragliche Grundlagen zu schaffen. Also beim Modellvertrag zu regeln, ob man die Fotos durch KI duplizieren darf oder Ähnliches. Die Verwertungsrechte müssen neu gedacht werden.
Wir helfen die neuen Möglichkeiten beim Einsatz von KI rechtlich sauber abzubilden. Wir beraten Unternehmen umfassend beim Einsatz von KI. Das Urheberrecht ist dabei nur ein Ausschnitt. Oft geht es auch um Haftungsfragen, Datenschutz, und andere Themen.
Gerne beraten wir auch Ihr Unternehmen. Schreiben Sie uns gerne eine Mail oder rufen Sie uns unverbindlich an.
Kanzlei Dr. Schenk – KI Recht aus Bremen