Immer wieder sehen sich Ebay Verkäufer Abmahnungen ausgesetzt, weil Sie angeblich gewerblich verkaufen würden, aber bei Ebay als Privatverkäufer auftreten. Gewerbliche Verkäufer haben viele Verpflichtungen. So müssen Sie etwa ein Widerrufsrecht einräumen oder Informationspflichten für Verbraucher erfüllen. Macht man dies nicht stellt dies einen Wettbewerbsverstoß dar.
Aber ab wann gilt man als gewerblicher Verkäufer? Hierzu gibt es keine genaue Antwort. Es hängt immer vom Einzelfall ab. So hat aktuell das OLG Brandenburg, Urteil vom 4. Februar 2025 – 6 U 48/24 entschieden, dass ein Verkäufer mit 600 Bewertungen innerhalb von 15 Jahren nicht automatisch als Unternehmer gelte. Vielmehr müssen alle Aspekte angeschaut werden.
Folgende Kriterien werden bei der Einstufung als gewerblicher bzw. privater Verkäufer herangezogen.
- Regelmäßige und gleichartige Verkaufsangebote, insbesondere von neuen Produkten.
- Der Weiterverkauf von Waren, die erst kürzlich erworben wurden.
- Eine bereits bestehende gewerbliche Tätigkeit des Verkäufers.
- Die Anzahl der Bewertungen sowie Anhaltspunkte für Verkäufe im Auftrag Dritter.
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, in welchen Ihnen vorgeworfen wird im gewerblichen Umfang bei Ebay zu verkaufen ohne die gesetzlichen Vorschriften zu beachten helfen wir Ihnen gerne.
Die Kanzlei Dr. Schenk ist im Bereich Abmahnungen und Wettbewerbsrecht spezialisiert.