Unserem Büro liegt eine Abmahnung durch Herrn Stanislav Miliuk, vertreten durch die Rechtsanwälte Absenger vor.
Herr Miliuk vertreibt unter anderem auf eBay.de Spiele für Spielekonsolen und PCs. Über “geschlossene” Internetplattformen bietet er auch indizierte Spiele an. In seiner Abmahnung rügt Herr Miliuk das Anbieten von indizierten Spielen über die Internethandelsplattform ebay.de.
Konkret geht es hier um das Spiel “Call of Duty – Black Ops” und “Call of Duty – Modern Warfare 2” in der EU-Version für die Playstation 3. Diese Spiele befinden sich auf dem Index und dürfen daher gemäß § 15 Absatz 1 Nr. 6 JuSchG nicht öffentlich an einem Ort, der Kindern oder Jugendlichen zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, angeboten, angekündigt oder angepriesen werden.
Dabei wird geltend gemacht, dass schon das bloße tatsächliche Angebot ausreicht, um einen Verstoß zu begründen.
Der Abgemahnte hat die oben genannten Spiele über die Internethandelsplattform ebay.de angeboten.
Gefordert wird neben der Abgabe einer entsprechenden Unterlassungserklärung auch der Ersatz der entstandenen Rechtsanwaltskosten basierend auf einem Streitwert von 50.000 €, woraus sich eine Summe von 1.822,96 € ergibt.
Wir raten in solchen Fällen dringend einen auf Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.
Gerne helfen wir Ihnen! Wir haben Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnungen.
Wir prüfen ob der Vorwurf berechtigt ist und zeigen Ihnen Verteidigungsstrategien auf.
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns telefonisch unter 0800/3331030 erreichen oder senden Mail an kanzlei@dr-schenk