Nachdem Bremen bereits in jüngster Vergangenheit Steuern erhöht hat, wie etwa die Grundsteuer oder die Hundesteuer ist Bremen nun auf die Idee gekommen nun eine Wettbüro Steuer einzuführen. Angeblich natürlich nicht um die leeren Kassen zu füllen, sondern um den Wildwuchs der umstrittenen Vergnügungsstätten einzudämmen.
Dies diene letztlich auch der Spielsuchtprävention. Geplant ist eine Abgabe von 200 EUR je angefangene 20 Quadratmeter. Soweit bekannt gibt es derzeit knapp 30 Wettbüros, mehrere Wettkioske und ca. 30 Cafes/Teestuben mit Wettmöglichkeit. Nach unserer Auffassung ist die geplante Steuer rechtlich äußerst zweifelhaft. Nach unserer Meinung handelt es sich bei der Wettbürosteuer um eine örtliche Aufwandssteuer, die zwar grds. nach dem Grundgesetz zulässig ist. Sie darf aber nicht gleichartig sein mit bundesrechtlichen Aufwandsteuern. Die Wettbürosteuer ist aber gleichartig mit der Sportwetten-Steuer. Auch liegt ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz vor. So würde zwischen steuerpflichtigen Wettbüros und steuerbefreiten Wettannahmestellen unterschieden werden. Auch der geplante Flächenmaßstab ist rechtlich bedenklich.
Mit Spannung werden wir daher beobachten, ob das geplante Gesetz tatsächlich verabschiedetet wird.