Aktuell liegt uns eine Abmahnung des Herr Arthur Schifferer aus Ruderatshofen zu Überprüfung vor. Vertreten wird Herr Schifferer durch durch die Kanzlei Rechtsanwalt M.J Krenek aus Kaufbeuren. Nach eigenen Angaben verkauft Herr Schifferer Computerspiele im Internet über die Seite www.schifferer-games-and-more-II.de Videospiele. Die Webseite ist wenig aussagekräftig. Es handelt sich um einen zugangsbeschränkten B2B-Shop. Ob hierrüber tatsächlich Produkte verkauft werden, ist unklar. Auffallend ist allerdings, dass die Seite bei google nicht auffindbar ist, also wohl nicht indiziert ist. Gibt man die Webseite bei google ein, findet man statt der Seite weitere Informationen zur Abmahntätigkeit.
Dem Abgemahnten wird ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz vorgeworfen. So soll der Abgemahnte ein Videospiel im Versandhandel verkauft haben ohne sicherzustellen, dass der Versand nicht an Kinder oder Jugendliche unterhalb der Altersbeschränkung des angebotenen Bildträgers erfolgt. Dies soll ein Verstoß gegen Nach § 12 Abs. 3 Nr. 2 JuSchG darstellen.
Gefordert werden von Kanzlei Krenek die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie den Ausgleich der entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 762,60 EUR(Streitwert 20.000 EUR).
Die geltend gemachten Forderungen sind in jedem Fall sorgfältig auf ihre Begründetheit zu prüfen und keinesfalls ungesehen zu begleichen! Wie erörtert bestehen zumindest Zweifel an der Aktivlegitimation.
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