Die Firma GWE Wirtschaftsinformations GmbH lässt nichts unversucht Ihre vermeintlichen Forderungen durchzusetzen.
Ausgangspunkt ist ein vermeintlicher Zahlungsanspruch wegen eines Brancheneintrages auf www.gewerbeauskunftszentrale.de.
In einem von uns betreuten Fall, versuchte es die GWE Wirtschaftsinformations GmbH zunächst selbst. Im Schreiben wurden Urteile beigefügt, die bei dem Betroffenen den Eindruck vermitteln, dass der Anspruch gerechtfertigt ist. Den Anspruch haben wir dennoch zurückgewiesen. Die GWE gab den Vorgang sodann an die Deutsche Direkt Inkasso GmbH aus Köln ab, die natürlich nicht uns, sondern den Mandanten wieder direkt anschrieb. Da auch dies nichts half kam nur wenige Wochen später ein Anwaltsschreiben von der Kanzlei für Wirtschaftsrecht, Claudia Mölleken, ebenfalls aus Köln. Nachdem unser Mandant auch nach diesem Schreiben nicht zahlte, versuchte es Frau Rechtsanwältin Mölleken erneut, diesmal mit dem einleitenden Satz. Sehr geehrte Damen und Herren, das gerichtliche Klagverfahren wird nunmehr eingeleitet. Um dem Schreiben noch mehr Gewicht zu geben, wurden die Worte gerichtliche Klagverfahren wird eingeleitet fett gedruckt. Auch hatte man einem Klagentwurf anbei gefügt, in der eine Forderung von über 1.000 € geltend gemacht wird. Im Jahr 2013 versuchte es die GWE dann wieder selber. Anbeigefügt wurde ein neues Urteil aus 2013. Nachdem nun auch dies nichts half kommt nun in Jahr 2014 eine neue Anwaltskanzlei in Spiel. Die M.M.S Rechtsanwalts- und Wirtschaftskanzlei, Kanzlei Köln Am Hohenstaufenring, Rechtsanwalt Michael M. Sertöz. In diesem Schreiben wird insbesondere mit Zwangsvollstreckung und Verschlechterung der Bonität bzw. Kreditwürdigkeit gedroht. Warten wir mal ab, wann das nächste Schreiben kommt.
Gerne beraten wir Sie bundesweit, wenn Sie ein Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale (GWE) oder der Kanzlei M. M. S. Rechtsanwalts- und Wirtschaftskanzlei Michael Sertsöz erhalten haben.
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