24. Januar 2011
Unser Kanzlei hat Informationen nach dem der der Bundesgerichtshof ein Urteil des OLG Frankfurt (Az. 13 U 105/07) aufgehoben haben soll, nach dem die Deutsche Telekom berechtigt sei, eine Woche lang auf Vorrat zu speichern, unter welcher IP-Adresse Internetbenutzer surfen. Noch haben wir keine gesicherten Informationen. Sollte sich dies bestätigen, hätte dies erhebliche Folgen für Filesharing-Abmahnungen.
Abmahnung erhalten wegen illegaler Nutzung von Tauschbörsen – Kanzlei Dr. Schenk, Bremen, Tel: 0421-56638780