Die Betreiber von sog. Internet-Marktplätzen sind als Störer verpflichtet Markenrechtsverstöße zu unterbinden, wenn es sich um klar erkennbare Rechtsverletzungen handelt.
Das Hanseatische OLG Hamburg, Urteil vom 28.06.2006, hat entschieden, dass die ebay-Betreiber als Störer es zu unterbinden haben, dass durch bestimmte Nutzer Luxus Parfümartikel ohne Originalverpackung vertrieben werden. So zeichnen sich Parfümprodukte der gehobenen Preisklasse nicht nur aufgrund ihres Duftes aus, sondern eben auch durch ihre Verpackung, Gestaltung, etc. der Verbraucher erwarte bei Luxusparfüm Artikeln eine unbeschädigte Originalverpackung. Da es sich bei den Verletzern nur um bestimmte Nutzer handelt, und nicht um eine unbestimmte Vielzahl sind die Betreiber von ebay als Störer verpflichtet solche Rechtsverletzungen zu unterbinden.