Eine Patientin hatte wegen starker Bauchschmerzen einen Arzt konsultiert. Die Untersuchungen, welche auch an den folgenden Tagen durchgeführt wurden, ergaben keinen Hinweis auf einen entzündeten Blinddarm. Der Arzt ging daher zunächst von einer Magen- und Darmstörung aus, später dann von einem fieberhaften Harnweginfekt.
Diese Diagnose stellte sich später als falsch heraus!
Das LG Koblenz hat daraufhin der Patientin 12.000 EUR Schmerzensgeld zugesprochen. Es begründete sein Urteil im wesentlichen damit, dass ein Arzt die Blindarmentzündung hätte erkennen müssen.
Das OLG hob diese Entscheidung nun auf. Es führt aus, dass ein Diagnosefehler nicht zwangsläufig zu Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen führen müsse. So seien die Symptome einer Erkrankung oft mehrdeutig und lassen auf verschiedene Ursachen schließen. Solange eine Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst die erforderlichen Untersuchungen vornimmt, könne ihm kein Vorwurf gemacht werden.
Die Sache liegt nunmehr dem BGH zur Entscheidung vor, da sie von grundsätzlicher Bedeutung ist.