Callcenter muss Bußgeld in Höhe von 145.000 € zahlen.
Ein Callcenter hat im Auftrag von Mobilcom-debitel Kunden des Mobilfunkanbieters Zusatzdienstleistungen untergeschoben und teilweise auch in Rechnung gestellt, die sie überhaupt nicht bestellt hatten.
Außerdem hat das Callenter für den Pay-TV-Anbieter Sky Deutschland Fernsehen eine telefonische Neukundenakquise übernommen, obwohl keine gültige Werbeeinwilligung der Angerufenen vorlag.
Gegen die beiden Auftraggeber Mobilcom-debitel und Sky Deutschland hatte die Netzagentur bereits früher Bußgelder verhängt.
Die Geldbuße gegen das Callcenter ist noch nicht rechtskräftig. Über einen möglichen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn.
Die Entscheidung zeigt, dass nicht nur der Auftraggeber, sondern auch gegen die beauftragten Dienstleister Bußgelder verhängt werden.
Callcenter sollten sich daher im Bereich Datenschutz gut aufstellen. Wir empfehlen dringend derartige Dienste nicht ohne vorherige Prüfung durch einen Datenschutzbeauftragten zu übernehmen. So muss besondere Sorgfalt bei der Fassung der Auftragsverarbeitungsverträge an den Tag gelegt werden. Hinzu kommen weitere Prüfungen.
Gerne helfen wir Ihnen!