Sie haben eine Kündigung erhalten? Wir helfen Ihnen! Als erste heißt es Ruhe bewahren!
Zunächst sind zwei Dinge wichtig.
- Meldung bei der Agentur für Arbeit
Zum einen ist die Meldung bei der Agentur für Arbeit vorzunehmen. Dies sollte man so schnell wie möglich machen. Als Faustregel gilt, dass dies spätestens bis drei Tage nach der Kündigung erfolgen sollte. Bei der Behörde meldet man sich arbeitssuchend und stellt einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen.
Achtung!
Wenn man sich verspätet meldet kann dies zu Sperrzeiten führen. Um die Frist zu einzuhalten, reicht in der Regel ein Anruf, bei dem man einen Termin zum persönlichen Erscheinen vereinbart wird.
- Prüfung der Kündigung
In jedem fall sollte die Kündigung durch einen Rechtsanwalt geprüft werden. Achtung! Es gilt eine kurze Drei-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage. Es sollte daher so schnell wie möglich ein Termin mit einem Rechtsanwalt vereinbart werden, der die Kündigung prüft.
Eine Kündigung muss sowohl formell als auch inhaltlich einige gesetzliche Anforderungen erfüllen.
Nicht wenige Arbeitgeber machen hier Fehler!
So muss jede Kündigung schriftlich erfolgen. Eine Kündigung allein durch Fax oder E-Mail ist unwirksam.
Im Arbeitsrecht gibt es drei Kündigungsarten:
- die betriebsbedingte Kündigung
- die verhaltensbedingte und
- die personenbedingte Kündigung.
In einer ordentlichen Kündigung muss grundsätzlich kein Kündigungsgrund genannt werden. Ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar, muss der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund aber nachweisen. Ansonsten ist sie sozial ungerechtfertigt.
Beispiele für fehlenden Kündigungsgrund
Häufige krankheitsbedingte Fehlzeiten eines Mitarbeiters allein reichen etwa nicht für eine Kündigung!
Wer sein krankes Kind zur Arbeit mitbringt, darf deswegen nicht fristlos gekündigt werden.
Sie wurden gekündigt? Rufen Sie gleich an.
Unsere Kanzlei befindet sich nur wenige Meter vom Arbeitsgericht Bremen und vom Landesarbeitsgericht Bremen entfernt!
Unsere Rechtsanwälte sprechen neben deutsch und englisch auch polnisch!