Der BGH hat in seinem Urteil vom 12. Februar 2015, Az.: I ZR 36/11 entschieden, dass es sich bei dem Werbeslogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“ nicht um eine irreführende Angabe handelt und dieser Werbeslogan auch keine unzulässige gesundheitsbezogene Angabe nach der Health-Claims-Verordnung handelt.
Die Beklagte ist Herstellerin des Früchtequarks „Monsterbacke“. Auf der Verpackung verwendet sie den Werbeslogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“. Die Klägerin ist der Ansicht, der Slogan enthalte nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel und verstoße gegen die Health-Claims-Verordnung. Zudem sei die Werbeaussage der Beklagten irreführend, so dass die Klägerin die Beklagte auf Unterlassung in Anspruch nahm.
Das Landgericht wies die Klage ab, das Oberlandesgericht hingegen verurteilte die Beklagte zur Unterlassung. Es war der Ansicht, der Slogan sein irreführend, da die Verbraucher nicht erwarten, dass das Produkt deutlich zuckerhaltiger als Milch ist.
Der BGH setzte das Verfahren mit Beschluss vom 05.12.2012 aus und legte es dem Gerichtshof der Europäischen Union die Frage zur Vorabentscheidung vor, ob die Informationspflichten nach Art. 10 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 bereits im Jahre 2010 zu beachten waren (vgl. Presseerklärung Nr. 200/2012 vom 5. Dezember 2012). Der Gerichtshof hat diese Frage bejaht.
Der BGH hat nun das vom Landgericht ausgesprochen Urteil der Klagabweisung wiederhergestellt und die Sache allein zur Entscheidung über die von der Klägerin im Hinblick auf eine Verletzung der in Art. 10 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 vorgesehenen Informationspflichten an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
Nach Ansicht des BGH ist der verwendete Werbeslogan der Beklagten nicht irreführend. Bei Früchtequark handelt es sich für den Verbraucher erkennbar um ein Produkt, das sich in seiner Zusammensetzung wesentlich von Milch unterscheidet. Der im Slogan gezogene Vergleich bezieht sich nicht auf den Zuckeranteil in den jeweiligen Produkten, denn dieser ist bei Früchtequark bereits automatisch durch den Fruchtzuckeranteil höher. Der senst fasst den Slogan nicht als nährwertbezogene Angabe, sondern vielmehr als zulässige gesundheitsbezogene Angabe auf. Es wird allein an die verbreitete Meinung, Kinder und Jugendliche sollten im Rahmen der gesundheitsförderlichen Wirkung täglich ein Glas Milch zu sich nehmen, angeknüpft.