Das Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 21.07.2022, Az.: 10 U 65/22 hat entschieden, dass die Aufhebung einer Sperre eines gewerblichen eBay-Kontos im einstweiligen Rechtsschutz nur in engen Ausnahmefällen in Betracht kommt.
Voraussetzung ist eine existenziellen Notlage Negative wirtschaftliche Einbußen alleine sind nicht hingegen nicht ausreichend.
Ein Gewerbetreibender hatte sich im Wege einer einstweiligen Verfügung gegen die Sperrung sein gewerblichen Ebay Accounts gewehrt.
Das Gericht wies den entsprechenden Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung aus mehreren Gründen ab.
So fehle es bereits an der notwendigen Eilbedürftigkeit, da der Gewerbetreibende 11 Wochen ohne plausiblen Grund mit seinem Antrag abgewartet hatte.
Weiter hat das Gericht festgestellt, dass das Begehren des Gewerbetreibenden ohnehin nicht im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes durchgesetzt werden könne. Dies wäre nur in den Fällen einer existentiellen, irreparablen Schädigung des Gewerbetreibenden möglich. Dies hatte der Gewerbetreibende aber nicht vorgetragen
Das Urteil zeigt, dass mit Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nicht lange gewartet werde darf. Ebenso muss in einstweiligen Verfügungsverfahren ausreichend vorgetragen werden. Inhaltlich hat das Gericht nochmal deutlich gemacht, dass einstweiliger Rechtsschutz bei der Sperrung eines Accounts nur in engen Grenzen überhaupt möglich ist.
Sollt einem Händler daher der Account gesperrt werden, raten wir dringend einen auf das E-Commerce Recht/Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu beauftragen.